Betreuungsangebote an den Schulen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Gust, Dominik | 02556 89-37 | ![]() |
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Weßling, Petra | 02556 89-31 | ![]() |
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Betreuungsangebote an den Schulen in der Gemeinde Metelen
Die St.-Vitus-Grundschule bietet einen Offenen Ganztagsbetrieb als verlässliches Betreuungsangebot an.
Neben dem planmäßigen Unterricht gewährleistet der Träger der Offenen Ganztagsgrundschule, der Initiativkreis für Kinder und Jugendliche e.V., zusammen mit dem Konzept der St. Vitus Grundschule, insbesondere außerunterrichtliche Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsangebote.
Die Regelbetreuungszeit in der OGGS beginnt während der Schulzeit um 11:30 Uhr und endet um 16:00 Uhr. An beweglichen Ferientagen und in der angebrochenen Woche zum Schuljahresbeginn ist eine Betreuung von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sichergestellt. Bei Bedarf wird eine einwöchige Ferienbetreuung in der letzten Woche der Sommerferien gegen einen Elternbeitrag in Höhe von 30,00 Euro angeboten.
Die außerunterrichtlichen Angebote der OGGS umfassen insbesondere:
- Qualifizierte Hausaufgabenbetreuung und –hilfe
- Förderangebote
- Angebote zur musikalisch-künstlerischen Bildung und Erziehung und Bewegung, Spiel und Sport einschließlich kompensatorischer Bewegungsförderung
Neben der Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich wird eine Übermittagsbetreuung gewährleistet. Die Regelbetreuungszeit der ÜMI beginnt während der Schulzeit um 11:20 Uhr und endet um 13:00 Uhr. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Hausaufgaben zu erledigen, Spiele zu spielen, zu basteln etc.
Die Teilnehmer der Offenen Ganztagsgrundschule sind verpflichtet, am Mittagessen teilzunehmen, während die Teilnehmenden der Übermittagsbetreuung wahlweise am Mittagessen teilnehmen können. Die Kosten pro Mittagessen betragen aktuell 3,00 Euro.
Wenn Sie soziale Leistungen (Wohngeld, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen, können Sie die gesamten Kosten für das Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ über die Münsterlandkarte abrechnen.
Notwendige Informationen und Anträge zur Teilnahme an der OGGS/ÜMI gibt es hier:
Die aktuelle Elternbeitragssatzung ist nachfolgend veröffentlicht:
Elternbeitragssatzung